Wie viele Haushalte dürfen sich gleichzeitig in einem Ferienhaus bzw. einer Ferienwohnung aufhalten?

0 Comments

Anbei eine Information des Ministeriums für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern:

 

Da die Kontaktbeschränkungen nur im öffentlichen Raum gelten und Ferienhäuser bzw. Ferienwohnungen nicht zum öffentlichen Raum gehören, dürfen sich Personen aus mehr als zwei Haushalten gleichzeitig in Ferienunterkünften aufhalten. Beachten Sie bitte, dass die Kontaktbeschränkungen (1,5 Meter Abstand und gemeinsam nur Personen aus maximal 2 Haushalten) wieder gelten, sobald Sie das Ferienhaus/die Ferienwohnung verlassen und den öffentlichen Raum betreten.

Das Bürgerbüro des IMFüSt stellt mit Ablauf des heutigen Tages, 29.05.2020, seine Aktivität ein. Wenden Sie sich daher bitte mit Ihren Fragen zukünftig an WM_Taskforcec@wm.mv-regierung.de.

Hinweise:

Das Bürgerbüro des interministeriellen Führungsstabes (IMFüSt) trifft keine Entscheidung über Anträge, es erteilt lediglich reine Auskünfte.

Häufig gestellte Fragen und die aktuellen Antworten zur Auswirkung der Corona-Pandemie finden Sie unter https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/im/weitere-Themen/FAQ%20Coronavirus.

Die aktuelle Verordnung der Landesregierung M-V zu den Corona-Schutz-Maßnahmen finden Sie unter https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Aktuelles–Blickpunkte/Wichtige-Informationen-zum-Corona%E2%80%93Virus.

Den laufend aktualisierten M-V Plan 2.0 finden Sie unter https://www.regierung-mv.de/service/MV-Plan/

Was this answer helpful ? Yes / No

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.