FAQ Categories: Corona

Wie viele Haushalte dürfen sich gleichzeitig in einem Ferienhaus bzw. einer Ferienwohnung aufhalten?

Anbei eine Information des Ministeriums für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern:

 

Da die Kontaktbeschränkungen nur im öffentlichen Raum gelten und Ferienhäuser bzw. Ferienwohnungen nicht zum öffentlichen Raum gehören, dürfen sich Personen aus mehr als zwei Haushalten gleichzeitig in Ferienunterkünften aufhalten. Beachten Sie bitte, dass die Kontaktbeschränkungen (1,5 Meter Abstand und gemeinsam nur Personen aus maximal 2 Haushalten) wieder gelten, sobald Sie das Ferienhaus/die Ferienwohnung verlassen und den öffentlichen Raum betreten.

Das Bürgerbüro des IMFüSt stellt mit Ablauf des heutigen Tages, 29.05.2020, seine Aktivität ein. Wenden Sie sich daher bitte mit Ihren Fragen zukünftig an WM_Taskforcec@wm.mv-regierung.de.

Hinweise:

Das Bürgerbüro des interministeriellen Führungsstabes (IMFüSt) trifft keine Entscheidung über Anträge, es erteilt lediglich reine Auskünfte.

Häufig gestellte Fragen und die aktuellen Antworten zur Auswirkung der Corona-Pandemie finden Sie unter https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/im/weitere-Themen/FAQ%20Coronavirus.

Die aktuelle Verordnung der Landesregierung M-V zu den Corona-Schutz-Maßnahmen finden Sie unter https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Aktuelles–Blickpunkte/Wichtige-Informationen-zum-Corona%E2%80%93Virus.

Den laufend aktualisierten M-V Plan 2.0 finden Sie unter https://www.regierung-mv.de/service/MV-Plan/

Gibt es Unterschiede bei Stornierungen während der Sperrung der Insel und danach?

Buchungen, bei denen der Reisezeitraum vor dem 25.05.2020 liegt werden durch die meisten Vermieter automatisch storniert, da eine Anreise in keinem Fall möglich ist. Bitte kontrollieren Sie den Eingang einer Stornobestätigung. Sollten Sie keine bekommen, schicken Sie uns bitte eine kurze Mail, damit keine unnötigen Kosten entstehen.

Bzgl. der Erstattung bereits gezahlter Reisekosten wenden Sie sich bitte an den Vermieter der Ferienwohnung. Im Zweifelsfall helfen wir Ihnen und leiten Ihre Anfrage an den jeweils Verantwortlichen weiter.

Wie mit Anreisen nach dem 25.05.2020 verfahren wird, müssen wir in Abhängigkeit von Informationen, die in den nächsten Tagen eintreffen entscheiden. Derzeit gehen wir davon aus, dass eine Anreise ab dem 25.05.2020 (18.05. für Gäste aus Mecklenburg-Vorpommern) wieder möglich ist (siehe hier auf dem Blog). Wir werden Sie auf dieser Seite davon in Kenntnis setzten.

Stornierungen für Reisezeiträume nach dem 25.05.2020 sind zwar jederzeit möglich, dann aber bei der derzeitigen Situation (offizielle Sperrung der Urlaubsgebiete nur bis einschließlich 25.05.2020) ggf. mit Stornokosten gem. AGBs verbunden.

Wie lange ist die Insel Usedom für uns gesperrt?

[UPDATE 05.05.2020]

Gestern (04.05.2020) haben sich die  Vertreter von Landesregierung, Tourismus und Gastgewerbe im Land verständigt:

Ab 18. Mai dürfen Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen Gäste aus Mecklenburg-Vorpommern beherbergen, zum 25. Mai sollen dann Touristen aus anderen Bundesländern wieder einreisen dürfen.

Wie die Umsetzung genau aussehen wird, erfahren wir sicher in den nächsten Tagen. Geplant ist, dass Hotels nur max. 60% ihrere Bettenkapazität vermieten dürfen. Ob es Einschränkungen für Ferienhäuser geben wird, ist derzeit nicht bekannt.

Gaststätten dürfen ab dem 09. Mai wieder öffnen, unter strikten Hygieneauflagen und mit maximal sechs Erwachsenen je Tisch.  Diskotheken und Bars bleiben zunächst noch geschlossen.

Heute (05.05.2020), ein Tag vor dem nächsten Bund-Länder-Spitzengespräch berät die Landesregierung in Schwerin über weitere Lockerungsschritte der Corona-Schutzvorkehrungen.

Wir werden Sie auf dieser Seite auf dem Laufenden halten.

Was passiert mit meinen Kurkarten, wenn ich den Urlaub nicht antreten kann?

Kurkarten für Zeiträume, in denen Sie nicht auf der Insel Usedom waren, werden komplett erstattet, egal, ob durch Sie storniert wurde oder ob wegen der Sperrung der Insel eine automatische Stornierung erfolgt ist.

Sollten Sie die Kurkarten bereits bezahlt haben, erstatten wir Ihnen automatisch die bereits gezahlten Gebühren zurück.

Kann ich wegen Corona meinen gebuchten Urlaub stornieren?

[UPDATE VOM 05.05.2020]

Selbstverständlich können Sie jede Buchung ohne Angabe von Gründen stornieren. Die dabei entstehenden Stornokosten können von Vermieter zu Vermieter variieren. Sie ersehen diese aus der Buchungsbestätigung im Abschnitt „AGBs“.

Derzeit ist für Gäste die Anreise zur Insel Usedom auf Erlass der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern nicht möglich. Wenn Sie aus diesem Grund Ihren Ferienhaus-Urlaub nicht antreten können, können Sie selbstverständlich die Buchung stornieren.

Unserer Rechtsauffassung nach erhalten Sie in diesem Fall den vollständigen Buchungspreis zurück. Verantwortlich in diesem Fall ist der Vermieter, nicht usedom24.net als Vermittler. Allerdings werden wir in Zusammenarbeit mit den Vermietern dafür sorgen, dass die Rückabwicklung so reibungslos und schnell wie möglich vor sich geht. Ist ja schon traurig genug, dass man seinen wohlverdienten Urlaub nicht antreten kann 🙁

Bzgl. der Erstattung bereits gezahlter Reisekosten wenden Sie sich damit bitte an den Vermieter der Ferienwohnung. Im Zweifelsfall helfen wir Ihnen und leiten Ihre Anfrage an den jeweils Verantwortlichen weiter.

Buchungen, bei denen der Reisezeitraum vor dem 18.05.2020 (Reisende aus Mecklenburg-Vorpommern) bzw. 25.05.2020 (alle anderen Bundesländer) liegt werden durch die meisten Vermieter automatisch storniert, da eine Anreise in keinem Fall möglich ist. Bitte kontrollieren Sie den Eingang einer Stornobestätigung. Sollten Sie keine bekommen, schicken Sie uns bitte eine kurze Mail, damit keine unnötigen Kosten entstehen.

Wie mit Anreisen danach verfahren wird, müssen wir in Abhängigkeit von Informationen, die in den nächsten Tagen eintreffen entscheiden. Wir werden Sie auf dieser Seite davon in Kenntnis setzten.

Stornierungen für Reisezeiträume nach dem 25.05.2020 sind zwar jederzeit möglich, dann aber ggf. mit Stornokosten gem. AGBs verbunden. Sollten Sie Reisen, bei denen die Anreise nach dem 25.05.2020 stattfinden soll, umbuchen, so ist das ebenso mit Gebühren verbunden, lt. AGBs in Höhe der Stornokosten. Derzeit erlauben die meisten Vermieter aus Kulanz die Umbuchung für eine geringere Gebühr in Höhe von 10% des Reisepreises. Sollten Sie daran interessiert sein, so sprechen Sie uns an! Noch einmal zur Erinnerung: Umbuchungen von Reisen, deren Anreisetag vor dem 25.05.2020 liegt, erfolgen ohne Gebühren!

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