FAQ Categories: USEDOM

Wie viele Haushalte dürfen sich gleichzeitig in einem Ferienhaus bzw. einer Ferienwohnung aufhalten?

Anbei eine Information des Ministeriums für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern:

 

Da die Kontaktbeschränkungen nur im öffentlichen Raum gelten und Ferienhäuser bzw. Ferienwohnungen nicht zum öffentlichen Raum gehören, dürfen sich Personen aus mehr als zwei Haushalten gleichzeitig in Ferienunterkünften aufhalten. Beachten Sie bitte, dass die Kontaktbeschränkungen (1,5 Meter Abstand und gemeinsam nur Personen aus maximal 2 Haushalten) wieder gelten, sobald Sie das Ferienhaus/die Ferienwohnung verlassen und den öffentlichen Raum betreten.

Das Bürgerbüro des IMFüSt stellt mit Ablauf des heutigen Tages, 29.05.2020, seine Aktivität ein. Wenden Sie sich daher bitte mit Ihren Fragen zukünftig an WM_Taskforcec@wm.mv-regierung.de.

Hinweise:

Das Bürgerbüro des interministeriellen Führungsstabes (IMFüSt) trifft keine Entscheidung über Anträge, es erteilt lediglich reine Auskünfte.

Häufig gestellte Fragen und die aktuellen Antworten zur Auswirkung der Corona-Pandemie finden Sie unter https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/im/weitere-Themen/FAQ%20Coronavirus.

Die aktuelle Verordnung der Landesregierung M-V zu den Corona-Schutz-Maßnahmen finden Sie unter https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Aktuelles–Blickpunkte/Wichtige-Informationen-zum-Corona%E2%80%93Virus.

Den laufend aktualisierten M-V Plan 2.0 finden Sie unter https://www.regierung-mv.de/service/MV-Plan/

Kann ich wegen Corona meinen gebuchten Urlaub stornieren?

[UPDATE VOM 05.05.2020]

Selbstverständlich können Sie jede Buchung ohne Angabe von Gründen stornieren. Die dabei entstehenden Stornokosten können von Vermieter zu Vermieter variieren. Sie ersehen diese aus der Buchungsbestätigung im Abschnitt „AGBs“.

Derzeit ist für Gäste die Anreise zur Insel Usedom auf Erlass der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern nicht möglich. Wenn Sie aus diesem Grund Ihren Ferienhaus-Urlaub nicht antreten können, können Sie selbstverständlich die Buchung stornieren.

Unserer Rechtsauffassung nach erhalten Sie in diesem Fall den vollständigen Buchungspreis zurück. Verantwortlich in diesem Fall ist der Vermieter, nicht usedom24.net als Vermittler. Allerdings werden wir in Zusammenarbeit mit den Vermietern dafür sorgen, dass die Rückabwicklung so reibungslos und schnell wie möglich vor sich geht. Ist ja schon traurig genug, dass man seinen wohlverdienten Urlaub nicht antreten kann 🙁

Bzgl. der Erstattung bereits gezahlter Reisekosten wenden Sie sich damit bitte an den Vermieter der Ferienwohnung. Im Zweifelsfall helfen wir Ihnen und leiten Ihre Anfrage an den jeweils Verantwortlichen weiter.

Buchungen, bei denen der Reisezeitraum vor dem 18.05.2020 (Reisende aus Mecklenburg-Vorpommern) bzw. 25.05.2020 (alle anderen Bundesländer) liegt werden durch die meisten Vermieter automatisch storniert, da eine Anreise in keinem Fall möglich ist. Bitte kontrollieren Sie den Eingang einer Stornobestätigung. Sollten Sie keine bekommen, schicken Sie uns bitte eine kurze Mail, damit keine unnötigen Kosten entstehen.

Wie mit Anreisen danach verfahren wird, müssen wir in Abhängigkeit von Informationen, die in den nächsten Tagen eintreffen entscheiden. Wir werden Sie auf dieser Seite davon in Kenntnis setzten.

Stornierungen für Reisezeiträume nach dem 25.05.2020 sind zwar jederzeit möglich, dann aber ggf. mit Stornokosten gem. AGBs verbunden. Sollten Sie Reisen, bei denen die Anreise nach dem 25.05.2020 stattfinden soll, umbuchen, so ist das ebenso mit Gebühren verbunden, lt. AGBs in Höhe der Stornokosten. Derzeit erlauben die meisten Vermieter aus Kulanz die Umbuchung für eine geringere Gebühr in Höhe von 10% des Reisepreises. Sollten Sie daran interessiert sein, so sprechen Sie uns an! Noch einmal zur Erinnerung: Umbuchungen von Reisen, deren Anreisetag vor dem 25.05.2020 liegt, erfolgen ohne Gebühren!

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Wofür muss ich eine Kaution zahlen?

Mietkaution Ferienwohnung UsedomDie Kaution, die Sie bei einigen Vermietern entrichten müssen, brauchen Sie im eigentlichen Sinne nicht zu „bezahlen“, da Sie diesen Betrag zum Ende der Mietzeit zurückerhalten. Die Kaution ist nur eine Sicherheitsleistung, die an den Vermieter (bzw. das Vor-Ort befindliche Serviceunternehmen) entrichtet und die nach ordnungsgemäßer Rückgabe der Wohnung wieder erstattet wird. Dies soll sicherstellen, dass mit der Ferienwohnung sorgfältig umgegangen wird und diese in ordentlichem Zustand (einschließlich der Hausschlüssel) zurückgegeben wird. Sollten Verbrauchskosten abgerechnet werden müssen, so werden diese mit der Kaution verrechnet (Strom, Wasser, Endreinigung, etc. – nur dort, wo das zutrifft).

Sollte am Inventar etwas zu Bruch gehen, so kann auch das mit der Kaution verrechnet werden, so die Schäden nicht größer sind, als durch den Betrag der Kaution abdeckt ist. Beachten Sie, dass i.A. Ihre private Haftpflichtversicherung Schäden übernimmt, die natürlich immer mal versehentlich passieren können.

Dass mal was kaputt gehen kann ist normal und menschlich, keiner reißt Ihnen den Kopf ab, wenn mal eine Tasse runterfällt. Über solche Kleinigkeiten sehen die meisten Vermieter auch kulanter weise darüber weg, da das immer mal passieren kann. Aber bitte sagen Sie es bei der Wohnungsrückgabe, damit der Vermieter bzw. das Serviceunternehmen für Ersatz sorgen kann!

Für das Entrichten der Kaution gibt es zwei Varianten, die i.A. davon abhängen, ob sich der Vermieter der Ferienwohnung Vor-Ort befindet oder nicht:

  • Wenn Sie vom Vermieter der Ferienwohnung direkt empfangen werden ist es üblich, bei Schlüsselübergabe die Kaution in Bar zu entrichten und diese bei Abreise auch wieder in bar zu empfangen.
  • Wenn der Vermieter der Ferienwohnung nicht Vor-Ort ist, was bei den meisten Ferienwohnungen der Fall ist, dann überweisen Sie die Kaution vor Anreise (i.A. zusammen mit der Restsumme der Miete) und erhalten den Betrag sofort nach Abreise per Überweisung zurück.

 

 

Wann und wo bekomme ich den Schlüssel für das Ferienhaus/die Ferienwohnung?

SchlüsselübergabeSie haben per Mail von uns die Buchungsbestätigung zugeschickt bekommen. Auf der 2. Seite finden Sie den Punkt „Schlüsselübergabe“. Hier steht detailliert beschrieben, wie Sie zum Schlüssel des Ferienhauses/der Ferienwohnung kommen. Bitte beachten Sie, dass es in vielen Fällen erforderlich ist, dass Sie sich vorher beim Hausmeister telefonisch anmelden. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die Schlüsselübergabe persönlich an der Ferienwohnung/am Ferienhaus erfolgt, denn der Hausmeister muss natürlich wissen, zu welcher Uhrzeit er Sie dort erwarten muss.